Gefährdet die Meldung einer Erfindung meine geplante Publikation?

Gefährdet die Meldung einer Erfindung meine geplante Publikation?

Dies ist nur in den aller seltensten Fällen ein Problem. Wichtig ist, Ihre Erfindung frühzeitig zu melden.

Wir empfehlen, ein erstes Gespräch zu suchen, wenn Sie die Arbeitsergebnisse vorliegen haben und Sie eine Erfindung darin vermuten oder klären wollen, ob Ihre Forschungsergebnisse ein ökonomisches Potenzial haben und ggf. geschützt werden sollten.

Der beste Zeitpunkt eine Erfindung zu melden ist, wenn Sie den ersten Entwurf eines Manuskripts vorliegen haben. Diesen können Sie dann als inhaltliche Erläuterung Ihrer Erfindungsmeldung beilegen. Zwischen diesem Zeitpunkt und der tatsächlichen Veröffentlichung Ihrer Publikation liegt dann in aller Regel ausreichend Zeit, Ihre Erfindung zu bewerten und eine professionell ausgearbeitete Patentanmeldung einzureichen. Letzteres muss allerdings zwingend vor einer Veröffentlichung (auch von eventuellen Vorab-Abstracts) erfolgen. 

Kommt es doch erst kurz vor einer Publikation zur Meldung einer offensichtlich vielversprechenden Erfindung, so kann das Journal mit Hinweis auf eine anstehende Patentanmeldung häufig um ein Zurückstellen der Veröffentlichung gebeten werden oder es kann kurzfristig eine nicht voll ausgearbeitete "provisiorische" Patentanmeldung auf Basis Ihres Manuskripts eingreicht werden.

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