Sollte ein Erfinder erst das Formular „Erfindungsmeldung“ ausfüllen und sich dann an das MBM wenden?

Sollte ein Erfinder erst das Formular „Erfindungsmeldung“ ausfüllen und sich dann an das MBM wenden?

Dies steht dem Erfinder frei. Allerdings ist es meist hilfreich, sich bereits vorab zusammenzusetzen und die Sachlage und den weiteren Prozess zu besprechen.

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