Welche Unterschiede bestehen zwischen einem Patent und einem Gebrauchsmuster?

Welche Unterschiede bestehen zwischen einem Patent und einem Gebrauchsmuster?

Auskunft des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA):

  • Anwendungsbereich

Erfindungen, die neu sind, auf einem erfinderischen Schritt beruhen und gewerblich anwendbar sind, können grundsätzlich sowohl als Patent als auch als Gebrauchsmuster geschützt werden. Zu beachten ist dabei, dass technische und chemische Verfahren zwar patentiert, als Gebrauchsmuster jedoch nicht geschützt werden können.

  • Laufzeit

Das Gebrauchsmuster ist maximal 10 Jahre lang geschützt. Hier besteht ein wesentlicher Unterschied zum Patent; ein Patent kann bis zu 20 Jahre (bei Medikamenten: maximal 25 Jahre) aufrecht erhalten werden.

Der Gebrauchsmusterschutz gilt zunächst für 3 Jahre. Jeweils nach 3, 6 und 8 Jahren können Sie den Schutz verlängern. Hierzu ist jeweils eine Aufrechterhaltungsgebühr zu zahlen.

  • Verfahren

Beim Gebrauchsmuster werden Neuheit, erfinderische Leistung und gewerbliche Anwendbarkeit zunächst nicht geprüft. Erst in einem späteren Löschungs- oder Verletzungsverfahren erfolgt nachträglich eine Prüfung. Das Gebrauchsmuster ist dadurch einfacher, schneller und kostengünstiger als ein Patent zu erlangen; es besteht jedoch auch eine größere Gefahr, dass es angegriffen und gelöscht wird.

Ein Patent wird vom Deutschen Patent- und Markenamt nur erteilt, nachdem eine Prüfung auf Neuheit, erfinderische Leistung und gewerbliche Anwendbarkeit stattgefunden hat. Diese Prüfung ist oft sehr zeitaufwändig und verursacht Kosten.

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