Startseite / Leistungen / Erfindungen

Erfindungen

Ihre Untersuchungen haben interessante neue Ergebnisse geliefert?

Sie planen gerade die dazugehörige Publikation?
Dann ist dies genau der Zeitpunkt, um zu überlegen, ob Sie eine Erfindung in den Händen halten, die auch eine kommerzielle Bedeutung hat!

Von der Erfindung zur Vermarktung

Das Wichtigste auf einen Blick

Wann müssen Sie ihre Erfindung anmelden?

Gemäß deutschem Arbeitnehmererfindergesetz sind Sie verpflichtet, solche Erfindungen Ihrem Arbeitgeber zu melden. Soweit es sich um eine Diensterfindung handelt, wird er prüfen, ob er eine Patentanmeldung vornehmen möchte. Da diese Prüfung Zeit beansprucht, sollten Sie Erfindungen frühzeitig melden, z.B. wenn Sie eine Publikation verfassen und nicht erst, wenn diese kurz vor der Veröffentlichung steht.

Wann ist eine Entwicklung eine Erfindung?

Für eine Patentierung muss eine Erfindung neu sein und sich in ausreichendem Maße vom Stand der Technik abheben. Das heißt, sie muss auf einer erfinderischen Leistung basieren und nicht naheliegend sein. Durch diese Kriterien wird sichergestellt, dass nicht jede noch so kleine Neuerung für sich schon zu einem Schutzrecht führt, das den Fortschritt auf dem betreffenden Gebiet auch blockieren könnte.

Was ist noch zu beachten?

Bevor Ihr Arbeitgeber entscheidet, ob er Ihre Erfindung in Anspruch nehmen und eine Patentanmeldung vornehmen möchte, muss er deshalb prüfen, in welchem Verhältnis Chancen und Kosten einer Patenterteilung zu dem ökonomischen Potenzial Ihrer Erfindung stehen.

Das ökonomische Potential

Nimmt er Ihre Erfindung in Anspruch, muss er 30% aller Einnahmen, die er mit dem Patent erzielt, an Sie als Hochschulerfinder (bzw. an die Erfindergemeinschaft) weiterleiten. Weitere Einnahmen fließen häufig in das Forschungsbudget der beteiligten Abteilungen.

Wann müssen Sie ihre Erfindung anmelden?

Gemäß deutschem Arbeitnehmererfindergesetz sind Sie verpflichtet, solche Erfindungen Ihrem Arbeitgeber zu melden. Soweit es sich um eine Diensterfindung handelt, wird er prüfen, ob er eine Patentanmeldung vornehmen möchte. Da diese Prüfung Zeit beansprucht, sollten Sie Erfindungen frühzeitig melden, z.B. wenn Sie eine Publikation verfassen und nicht erst, wenn diese kurz vor der Veröffentlichung steht.

Wann ist eine Entwicklung eine Erfindung?

Für eine Patentierung muss eine Erfindung neu sein und sich in ausreichendem Maße vom Stand der Technik abheben. Das heißt, sie muss auf einer erfinderischen Leistung basieren und nicht naheliegend sein. Durch diese Kriterien wird sichergestellt, dass nicht jede noch so kleine Neuerung für sich schon zu einem Schutzrecht führt, das den Fortschritt auf dem betreffenden Gebiet auch blockieren könnte.

Was ist noch zu beachten?

Bevor Ihr Arbeitgeber entscheidet, ob er Ihre Erfindung in Anspruch nehmen und eine Patentanmeldung vornehmen möchte, muss er deshalb prüfen, in welchem Verhältnis Chancen und Kosten einer Patenterteilung zu dem ökonomischen Potenzial Ihrer Erfindung stehen.

Das ökonomische Potential

Nimmt er Ihre Erfindung in Anspruch, muss er 30% aller Einnahmen, die er mit dem Patent erzielt, an Sie als Hochschulerfinder (bzw. an die Erfindergemeinschaft) weiterleiten. Weitere Einnahmen fließen häufig in das Forschungsbudget der beteiligten Abteilungen.

Wann müssen Sie ihre Erfindung anmelden?

Gemäß deutschem Arbeitnehmererfindergesetz sind Sie verpflichtet, solche Erfindungen Ihrem Arbeitgeber zu melden. Soweit es sich um eine Diensterfindung handelt, wird er prüfen, ob er eine Patentanmeldung vornehmen möchte. Da diese Prüfung Zeit beansprucht, sollten Sie Erfindungen frühzeitig melden, z.B. wenn Sie eine Publikation verfassen und nicht erst, wenn diese kurz vor der Veröffentlichung steht.

Wann ist eine Entwicklung eine Erfindung?

Für eine Patentierung muss eine Erfindung neu sein und sich in ausreichendem Maße vom Stand der Technik abheben. Das heißt, sie muss auf einer erfinderischen Leistung basieren und nicht naheliegend sein. Durch diese Kriterien wird sichergestellt, dass nicht jede noch so kleine Neuerung für sich schon zu einem Schutzrecht führt, das den Fortschritt auf dem betreffenden Gebiet auch blockieren könnte.

Was ist noch zu beachten?

Bevor Ihr Arbeitgeber entscheidet, ob er Ihre Erfindung in Anspruch nehmen und eine Patentanmeldung vornehmen möchte, muss er deshalb prüfen, in welchem Verhältnis Chancen und Kosten einer Patenterteilung zu dem ökonomischen Potenzial Ihrer Erfindung stehen.

Das ökonomische Potential

Nimmt er Ihre Erfindung in Anspruch, muss er 30% aller Einnahmen, die er mit dem Patent erzielt, an Sie als Hochschulerfinder (bzw. an die Erfindergemeinschaft) weiterleiten. Weitere Einnahmen fließen häufig in das Forschungsbudget der beteiligten Abteilungen.

Die folgenden Einrichtungen haben die MBM ScienceBridge GmbH mit der Prüfung von Erfindungsmeldungen beauftragt:

Georg-August-Universität Göttingen

Leuphana Universität Lüneburg

Stiftung Universität Hildesheim

Hochschule Ostfalia

Hochschule Hildesheim / Holzminden / Göttingen

Tierärztliche Hochschule Hannover

Hochschule Hannover

Institut für Nanophotonik Göttingen

Die Erfindung einreichen

Als Mitarbeiter einer dieser Einrichtungen können Sie sich gerne frühzeitig an uns wenden, um zu klären, ob Sie eine Erfindung in den Händen halten und welche nächsten Schritte damit zu gehen sind. Als Ansprechpartner stehen Ihnen die Patentmanager der MBM ScienceBridge GmbH zur Verfügung.

Erfindungsmeldungen reichen Sie, vorzugsweise nach vorheriger Absprache mit der MBM ScienceBridge GmbH, bei Ihrer entsprechenden Hochschule oder Forschungseinrichtung ein. Die aktuellen Formulare für eine Erfindungsmeldung stehen in unserem Download-Bereich für Sie bereit.

Weitere Informationen finden Sie in unserem FAQ-Bereich.

Gerne können Sie uns bei Fragen auch telefonisch kontaktieren oder einen Termin für ein Informationsgespräch vor Ort vereinbaren.

Weitere

Leistungen von MBM

Erfindungen
Patentanmeldung
Vermarktung
Vertragscontrolling
Weiterbildung