Kann ein Erfinder die Erfindung vor der Patentanmeldung zur Publikation einreichen oder auf Kongressen vorstellen?
Nein!
Vor geplanten Publikationen in Journalen oder auf Postern oder Abstracts auf Kongressen ist unbedingt mit genügendem zeitlichem Abstand eine Erfindungsmeldung abzugeben, so dass noch vor Veröffentlichung das Patent eingereicht werden kann. Anderenfalls ist die Erfindung mit der Veröffentlichung Stand der Technik und kann nicht mehr patentiert werden! Aus diesem Grund sieht die Neuregelung des Arbeitnehmererfindungsgesetzes in solchen Fällen eine fristgemäße Erfindungsmeldung zwingend vor.