Patentanmeldung

Hat Ihr Arbeitgeber Ihre Erfindungsmeldung in Anspruch genommen, muss er eine darauf basierende Patentanmeldung einreichen.

Die MBM ScienceBridge GmbH koordiniert diesen Prozess im Auftrag der von ihr betreuten Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Zunächst wird ein fachlich passender Patentanwalt mit der Anfertigung der Patentschrift beauftragt. Bei der Erstellung der Patentschrift ist Ihre Mitarbeit erforderlich, da Sie das wissenschaftliche Know-How einbringen. In der Regel wird der Patentanwalt auf der Basis der von Ihnen in Ihrer Erfindungsmeldung gemachten Angaben einen Patententwurf erstellen, den er gemeinsam mit Ihnen und dem zuständigen Patentmanager der MBM ScienceBridge GmbH diskutieren wird. Auf diese Weise gehen die Beschreibung der Erfindung und ihrer Anwendungen, Überlegungen zu ihrer Kommerzialisierung und patentrechtliche Aspekte in die endgültig Patentschrift ein.

Der Patentanwalt wird diese dann als Patentanmeldung einreichen. Er überwacht auch die weiteren Fristen für eine Ausweitung des Patentes auf die unterschiedlichsten Länder.

Für Sie als Erfinder bleibt die MBM ScienceBridge GmbH in diesem Prozess der primäre Ansprechpartner. Es ist unser Ziel, Ihnen auf diese Weise einen Großteil der bürokratischen Last so eines Verfahrens abzunehmen.

Eine Tochter der

Georg-August-Universität