Vermarktung

Nachdem Ihre Erfindung als Patentanmeldung eingereicht wurde, können Sie diese auch veröffentlichen oder anderweitig kommunizieren. Der Patentschutz wird dadurch nicht mehr gefährdet.

In Abstimmung mit Ihnen werden die Patentmanager der MBM ScienceBridge GmbH Materialien für die Vermarktung Ihrer Erfindung erstellen. Diese bestehen meist aus einer Kurzfassung mit nicht-vertraulichen Informationen und einer ausführlicheren Darstellung, die erst nach Abschluss von Vertraulichkeitsvereinbarungen verwendet wird.

Mit diesen Materialien und ggf. Ihre Anregungen nutzend wird recherchiert die MBM ScienceBridge GmbH weltweit nach Unternehmen, für die Ihre Erfindung aufgrund des bekannten Produktportfolios oder der publizierten Entwicklungsschwerpunkte interessant sein könnte. Sobald die richtigen Ansprechpartner gefunden sind, kontaktieren wir diese Unternehmen mit einer Projektkurzfassung. Messen und Partnering-Veranstaltungen (z.B. BIO, Medica, Laser Optics) sind andere Plattformen, die für die Ansprache genutzt werden.

Bei Interessen vermittelt die MBM ScienceBridge GmbH eine Geheimhaltungsvereinbarung zwischen Ihrer Hochschule und dem Unternehmen, sodass im Anschluss ein detaillierterer Evaluationsprozess durchgeführt werden kann. 

Wenn das Unternehmen in dieser Prüfung zu einem positiven Schluss kommt, ist im nächsten Schritt in der Regel ein Lizenzvertrag zu verhandeln. Die MBM ScienceBridge GmbH tritt an der Stelle als Vermittler zwischen Unternehmen und Hochschule bzw. Forschungseinrichtung auf. Häufig können diese Verhandlungen sich über mehrere Monate erstrecken.

Eine Tochter der

Georg-August-Universität