Wie erkennt man eine Erfindung?

Wie erkennt man eine Erfindung?

Wenn Sie eine Idee zu einer möglichst neuen, bis dahin nicht bekannten, ökonomisch relevanten Konstruktion, Substanz oder Verfahren haben und diese Idee umsetzen bzw. nach ihren Vorgaben umsetzen lassen, dann handelt es sich um eine Erfindung. Ebenso wird eine erfinderische Leistung anerkannt, wenn Sie ein Gerät in einer Weise verändern und dessen gewerbliche Anwendbarkeit nachweisen, die nach gängiger Meinung der jeweiligen Fachleute nicht erfolgversprechend war.

Das deutsche Patentgesetz beschreibt jedoch ausführlich, was nicht als Erfindung gilt: Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden, ästhetische Formschöpfungen, Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen und die Wiedergabe von Informationen.

Auskunft des Deutsches Patent- und Markenamtes (DPMA) dazu:
Für eine Patentierung reicht es allerdings nicht aus, dass eine Erfindung neu ist. Sie muss sich auch in ausreichendem Maße vom Stand der Technik abheben, das heißt, sie muss auf einer erfinderischen Leistung basieren. Selbst wenn eine Erfindung neu ist, kann sie nicht patentiert werden, wenn ein einschlägiger Fachmann leicht auf die entsprechende Lösung kommen kann. Durch dieses Kriterium wird sichergestellt, dass nicht jede noch so kleine Neuerung für sich schon zu einem Schutzrecht führt, das den Fortschritt auf dem betreffenden Gebiet auch blockieren könnte.

Siehe dazu auch hier.

Weiterführende Links

Deutsches Patentgesetz
Gesetzestext

Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
Broschüre Patente

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